Eintragung Fremdmotor in ein Fzg BJ.1977

dridders
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Re: Eintragung Fremdmotor in ein Fzg BJ.1977

Beitrag von dridders »

Ok, das ist wieder der Unterschied zwischen Einzelpruefung und Gutachten fuer die Serienfertigung... fuer die Serie faellt halt noch einiges mehr an, stimmt wohl. Euro3 braucht auch schon E-OBD? Dachte das waer erst ab Euro4... aber ok, derzeit ja eh uninteressant, D3 reicht auch. Die Frage ist wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das man es packt... aber seh ich es richtig das man im Endeffekt dann nicht vorgeben muss vor der Pruefung was man erreichen will, sondern hinterher dann halt einfach aus den Werten die erreichte Norm ermittelt wird? Wenn ich also D3 anstrebe und nicht schaffe hab ich hinterher zumindest ein Gutachten fuer Euro1 oder 2 in der Hand und gehe nicht mit leeren Haenden weg?
Maren
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Re: Eintragung Fremdmotor in ein Fzg BJ.1977

Beitrag von Maren »

dridders hat geschrieben:Ok, das ist wieder der Unterschied zwischen Einzelpruefung und Gutachten fuer die Serienfertigung... fuer die Serie faellt halt noch einiges mehr an, stimmt wohl. Euro3 braucht auch schon E-OBD? Dachte das waer erst ab Euro4... aber ok, derzeit ja eh uninteressant, D3 reicht auch. Die Frage ist wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das man es packt... aber seh ich es richtig das man im Endeffekt dann nicht vorgeben muss vor der Pruefung was man erreichen will, sondern hinterher dann halt einfach aus den Werten die erreichte Norm ermittelt wird? Wenn ich also D3 anstrebe und nicht schaffe hab ich hinterher zumindest ein Gutachten fuer Euro1 oder 2 in der Hand und gehe nicht mit leeren Haenden weg?
Im Prinzip ist das der altbekannte Unterschied. Nur dürfen eben Geräte ohne E-Nummer nicht mehr eingetragen werden, auch nicht in einer Einzelabnahme. Und die E-Nummer zu erlangen, bedeutet Serienfertigung... Aber gut, es gibt ja Ausweichmöglichkeiten :)

Eigentlich müsste das mit dem Abgasgutachten so gehen, ja. Wer einen Abgastester (normaler AU-Tester mit Anzeige und Aufzeichnung der aktuellen Werte) und einen Rolleprüfstand mit Zyklussimulation (z.B. Maha LPS 3000, MSR 1000, aktueller Superflow,...) zur Verfügung hat, kann das ganze ja vorher mal apprüfen. Nicht, dass nachher ungünstige Ventilüberschneidungen, zu mageres Gemisch oder so zu schlechten HC oder NOx-Werten führen...
dridders
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Re: Eintragung Fremdmotor in ein Fzg BJ.1977

Beitrag von dridders »

Oehm... auch nicht wenn ein entsprechendes EMV-Gutachten vorliegt? Kann ich ja fast nicht glauben, der Nachweis ist dann ja erbracht...
Ich waere ja froh wenn ich ueberhaupt einen Rollenpruefstand oder AU-Tester zur Verfuegung haette ;-) Wie lange dauert so ein Fahrzyklus eigentlich, wie lange muss man also damit rechnen das man sich'nen Pruefstand mieten muss? Und was gibts sonst als Voraussetzungen fuer Euro2 aufwaerts... a la Tankdaempfeabsaugung und sowas, was die MS ja auch standardmaessig mal nicht macht. Eine AGR ist ja glaube keine Pflicht, oder?
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Re: Eintragung Fremdmotor in ein Fzg BJ.1977

Beitrag von rAcHe kLoS »

Für so ein altes Auto muss man kein EMV Gutachten machen, das ist nur für Fahrzeuge ab Bj. 01.01.1996 notwendig. Das ist in der Richtlinie Richtlinie 95/54/EG geregelt, daher für ältere Fahrzeuge müssen elektronische Geräte kein E Zeichen besitzen.
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Maren
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Re: Eintragung Fremdmotor in ein Fzg BJ.1977

Beitrag von Maren »

dridders hat geschrieben:Oehm... auch nicht wenn ein entsprechendes EMV-Gutachten vorliegt? Kann ich ja fast nicht glauben, der Nachweis ist dann ja erbracht...
Ich waere ja froh wenn ich ueberhaupt einen Rollenpruefstand oder AU-Tester zur Verfuegung haette ;-) Wie lange dauert so ein Fahrzyklus eigentlich, wie lange muss man also damit rechnen das man sich'nen Pruefstand mieten muss? Und was gibts sonst als Voraussetzungen fuer Euro2 aufwaerts... a la Tankdaempfeabsaugung und sowas, was die MS ja auch standardmaessig mal nicht macht. Eine AGR ist ja glaube keine Pflicht, oder?
Von hinten nach vorne:

Ein AGR ist AFAIK keine Pflicht, aber einziges Mittel um die Grenzwerte höherer Abgasklassen einzuhalten.

Ein Aktivkohlefilter mit Tankdampfabsaugung müsste ab Euro 1 oder 2 Pflicht sein, meine ich. Will ich aber nicht drauf wetten. Den nachzurüsten und anzusteuern dürfte aber machbar sein. Es reicht ja ein Ventil, das im Schubbetrieb Luft aus dem Filter ansaugt und ansonsten geschlossen ist.

Eine Zyklusfahrt dauert eine knappe Viertelstunde, schau einfach mal im Netz nach "NEFZ". Da findet man viele Informationen.

Zur Verfügung...naja kostenlos wird das eher selten der Fall sein. Aber eine Stunde auf einem modernen Prüfstand kostet 100-200 Euro, es könnte sich ja lohnen, das vorab zu investieren. Bevor man 800 Euro in den Wind schießt...
Für das Ruhrgebiet und Rheinland könnte ich da Empfehlungen abgeben.

Möglicherweise reicht einem Prüfer das Gutachten auch ohne E-Nummer für die Einzelabnahme, das wäre sicher diskutabel. Aber wer will das noch extra bezahlen? Es sei denn, man hat ein Labor "zur Verfügung" :)
Für so ein altes Auto muss man kein EMV Gutachten machen, das ist nur für Fahrzeuge ab Bj. 01.01.1996 notwendig. Das ist in der Richtlinie Richtlinie 95/54/EG geregelt, daher für ältere Fahrzeuge müssen elektronische Geräte kein E Zeichen besitzen.
Guck an, das sind ja gute Nachrichten! Ich hab mich auf die Aussage des Kollegen vom TÜV verlassen (und der erstellt immerhin Teilegutachten, etc. ist also kein Prüfstellen-Blaukittel), statt das selber mal nachzuprüfen. Freut mich sehr, das zu lesen!!!
Zuletzt geändert von Maren am Fr Mär 11, 2011 1:03 pm, insgesamt 1-mal geändert.
dridders
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Re: Eintragung Fremdmotor in ein Fzg BJ.1977

Beitrag von dridders »

Tankdaempfe waere kein Thema, ich wuerds ggf. sogar umgehen indem ich einfach den Benzintank raus kick. AGR... war doch eigentlich eher eine Uebergangsloesung. Meine Maschine mit D3 hatte serienmaessig eine AGR, die gleiche Maschine hat dann spaeter Euro4 bekommen... und keine AGR mehr. Dabei sind soweit ich weiss sogar die Kats identisch, es ist also wohl "nur" die Motorsteuerung angepasst worden.
Maren
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Re: Eintragung Fremdmotor in ein Fzg BJ.1977

Beitrag von Maren »

rAcHe kLoS hat geschrieben:Für so ein altes Auto muss man kein EMV Gutachten machen, das ist nur für Fahrzeuge ab Bj. 01.01.1996 notwendig. Das ist in der Richtlinie Richtlinie 95/54/EG geregelt, daher für ältere Fahrzeuge müssen elektronische Geräte kein E Zeichen besitzen.
Ok, jetzt muss ich nochmal nachhaken. Stimmt die Nummer? Ich habe hier nur die RiLi 95/28/EG und danach geht's schon mit 96 los...?!
Zuletzt geändert von Maren am Fr Mär 11, 2011 4:58 pm, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Eintragung Fremdmotor in ein Fzg BJ.1977

Beitrag von rAcHe kLoS »

Die Nummer von der Richtlinie? Ja die stimmt.

Also noch mal mit eigenen Worten:
1. Fahrzeuge zwischen 1996 und 2002 dürfen alte bereits verbaute nach heutiger Richtlinie nicht mehr gültige Teile behalten, müssen diese also nicht ausbauen.
2. Fahrzeuge ab 2002 müssen zwingend elektronische Bauteile mit E Zulassung haben.
3. Fahrzeuge vor 1996 falle nicht unter die Richtlinie, müssen also bei elektronischen Bauteilen keine der E Richtlinien (bei Elektronischen Bauteilen fällt da EMV mit darunter) erfüllen (ausgenommen natürlich Anbauteile wie z.b. Lichter etc.)

Die Sache ging ja sogar so weit, dass man nicht mal ein Navi, Endstufe etc. verbauen durfte, wenn diese keine E Zulassung hat. Das wurde allerdings mit der Typgenehmigungsverfahren 05-05 wieder etwas aufgeweicht, jedoch weiterhin nicht ganz klar geregelt. Z.b. sollen Bauteile die keinen Einfluss auf die restliche Fahrzeugelektronik haben, verwendet werden dürfen, auch wenn diese keine extra E Zulassung haben. Wer jedoch entscheidet, ob das Ding in die Elektronik eingreift oder nicht, das weiß ich nicht ;) Ich gehe mal davon aus, wenn es "nur" an das Boardstromnetz angeklemmt wird, dann darf es betrieben werden.

Ist für die Megasquirt aber irrelevant, das Teil fällt ja ganz klar in die Richtung Fahrzeugelektronik. Aber wie gesagt, für Fahrzeuge vor BJ 1996 gelten die ganzen E Geschichtlein für elektronische Komponenten nicht.

Ich hab mich da schon mal mit mehreren Instanzen gekloppt, ging um einen CarPC mit montiertem TFT. Da haben mich die Ordnungshüter angekackt, weil die nichts anderes gefunden haben. Sollte das Ding erst ausbauen, weil es kein E-Zeichen hat ;) Letztendlich kam heraus, dass es für meinen Uno gar nicht gilt und ich da wenn ich Lust hätte das ganze Auto mit irgendwelchem Elektronik scheiß zu pflastern könnte *G* :D
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Re: Eintragung Fremdmotor in ein Fzg BJ.1977

Beitrag von Maren »

rAcHe kLoS hat geschrieben:Die Nummer von der Richtlinie? Ja die stimmt.
Ok, dann mache ich mich nochmal auf die Suche, hab zum Glück die komplette Literaursammlung hier.

EDIT: gefunden. Die 95/54/EG läuft unter 72/245/EG, weil diese die Ursprungsfassung ist. Gültig wurde sie mit dem 1.12.1995, alle Fahrzeuge, deren Typgenehmigung vorher erteilt wurde, muss sie also nicht erfüllen. Also kann es sein, dass ein Auto von 1998 diese auch NICHT erfüllen muss, wenn es seit der Zeit vor dem 1.12.1995 unverändert (im Hinblick auf die Typgenehmigung) gebaut worden ist.
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