nehmen wir an das Auto von Person A wurde beschädigt.
Es kommt raus:
Wirtschaftlicher Totalschaden: Restwert 100€ Wiederbeschaffungswert 1090€
Wiederbeschaffungsdauer 2Tage
Nutzungsaufall pro Tag 35€
Auto behalten mit 100€ abzug vom Wiederbeschaffungswert, ergo 990€ raus.
Was kann sonst von der Gegnerischen Versicherung verlangt werden?
Ab- und Anmeldekosten , pauschaul wie hoch?
Erstattungsfähig sind wohl auch die Kosten für eine technische Prüfung vor dem Kauf des ausgewählten Ersatzfahrzeuges.
Nutzungsaufall in Höhe der Wiederbeschaffungsdauer?
Sonst noch was?
Danke für eure Meinungen
